Informationen

Für einen Führerschein benötigt ihr:

  • Führerscheinantrag (bekommt ihr in der Fahrschule)
  • Sehtest von einem Optiker (oder Augenarzt)
  • 1 biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe Kurs
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass, Letzteres nur mit aktuell gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Für das begleitete Fahren mit 17 benötigt ihr zusätzlich:

  • Antrag für das begleitende Fahren (bekommt ihr in der Fahrschule)
  • Formular für die begleitende(n) Person(en) Pro begleitender Person
  • eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

Sobald uns euer Führerscheinantrag komplett vorliegt, kann dieser direkt bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Die Laufzeit des Antrags bei der Verwaltungsbehörde beträgt ca. 6 bis 8 Wochen. Die Ausbildung kann bereits begonnen werden, die Prüfung kann jedoch erst dann beantragt werden, wenn die wir die bearbeiteten Papiere von der Behörde zurück erhalten.

 

Neu ab 01. April 2021

Bisher musste man sich bei der Führerscheinausbildung zwischen einem Automatik– oder Schaltwagen entscheiden. Hatte man sich für die Ausbildung mit Prüfung auf Automatik entschieden, bekam man den Autoführerschein nur für Automatikfahrzeuge ausgehändigt.

Ab dem 01. April 2021 gibt es ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen des Klasse B Führerscheins. Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Ausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten. Voraussetzung ist das in mindestens zehn Fahrstunden die Bedienung eines manuellen Getriebes trainiert wurde. Der Fahrlehrer überprüft dies in einer 15-minütigen Testfahrt und bescheinigt anschließend, dass der Bewerber ein solches Fahrzeug sicher im Verkehr führen kann (keine Prüfung beim TÜV).

Du erwirbst einen vollwertigen Führerschein (ohne Einschränkungen) mit dem du jedes Fahrzeug der Klasse B fahren darfst, egal ob Schaltung oder Automatik.

Ausnahme!
Wer die Klasse B 197 erworben hat, erhält bei einer Erweiterung auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Also für Erweiterungsklassen keine automatische Einschränkungsbefreiung.

Absagen von Fahrstunden

Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde(n) nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu Informieren. Fahrstunden können grundsätzlich bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Am Vortag der Fahrstunde(n) ist eine kostenfreie Absage nur noch in Verbindung mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 17 Uhr kostenlos möglich. Danach wird keine Absage mehr akzeptiert.

Benachrichtigungsfrist:

Müssen Fahrstunde(n) aufgrund von Krankheit abgesagt werden, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nur im Original vorzulegen. Es reicht kein Foto, Kopie oder Sonstiges! Diese muss selbstverständlich nicht persönlich vorgelegt werden, ihr könnt die Krankmeldung auch jemanden mitgeben.

Bitte habt Verständnis für diese Regelung, da wir die Fahrstunden auch planen müssen.